Vermittlungen

Ablauf

Auf der Suche nach einem Tier aus dem Ausland sind Sie sicher über das Internet oder über eine Anzeige auf unseren Verein aufmerksam geworden.

Es ist passiert – Sie haben Ihren Traumhund oder ihre Traumkatze entdeckt und melden sich bei einem unseren Ansprechpartner.

Es findet das erste Gespräch statt, in welchem Sie ausführlich über das Tier, seine Vorgeschichte, Herkunft und seine Eigenschaften (sofern bei einem Streuner möglich) informiert werden.

Wenn sich im Gespräch herausstellt, dass Sie und der Hund gut zusammen passen würden, wird ein Termin zur Vorkontrolle gemacht. Die Vorkontrolle findet bei Ihnen zu Hause statt. Sie wird von einem ehrenamtlichen Tierschützer aus Ihrer Gegend, der Erfahrung mit Vorkontrollen hat oder durch uns gemacht. Bei einer Vorkontrolle geht es nicht darum, Sie persönlich zu „kontrollieren“, sondern vielmehr darum, Sie persönlich kennen zu lernen und zu sehen, wie das Tier bei Ihnen leben wird. Auch eventuelle weitere Fragen Ihrerseits können so direkt in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Trauen sie sich bei einer Vorkontrolle ruhig, weitere Fragen zu stellen.
Falls Sie zur Miete wohnen, muss eine schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters vorliegen, dass Tierhaltung erlaubt ist.
Durch die Corona Pandemie und wegen der Einschränkungen, führen wir derzeit die Vorkontrollen digital durch, z. B. mittels eines WhatsApp Chats.

Vor oder nach der Vorkontrolle wird der ausgesuchte Liebling für Sie fest reserviert. Es wird ein Schutzvertrag abgeschlossen und eine angemessene Schutzgebühr (siehe auch unsere Seite Schutzgebühr) entrichtet. Diese Schutzgebühr deckt einen Teil der entstehenden Kosten bei der Versorgung der Tiere und wird dorthin weitergeleitet, wo das Tier bisher untergebracht ist. Der Schutzvertrag dient zum Schutz des Tieres und regelt die wesentlichen Punkte zur artgerechten Tierhaltung. Im Vertrag finden sich neben den Angaben zum Tier auch eine Beschreibung der Haltungsbedingungen. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, das Tier artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, Krankheiten tierärztlich behandeln zu lassen und das Tier weder zu verkaufen noch weiter zu verschenken oder zu verkaufen. Hunde dürfen nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden und es darf nicht gezüchtet werden. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, vom Tierschutz hinsichtlich der Tierhaltung kontrolliert zu werden .

Nachdem nun auch diese Formalitäten abgeschlossen sind, wird Ihr Tier auf die Reise nach Deutschland vorbereitet. Das Tier wird vor seiner Abreise tierärztlich untersucht sowie geimpft, entwurmt, gechippt und mit SpotOn behandelt. Die Hunde werden nicht auf Mittelmeerkrankheiten getestet, da dies im Ursprungsland wenig oder keinen Sinn macht. Das Ergebnis könnte dort negativ ausfallen und der Hund könnte nach einiger Zeit in Deutschland trotzdem noch erkranken. Tierärzte raten, einen solchen Test 6-12 Monate nach Ankunft zu machen, sollten sich Hinweise auf eine Erkrankung ergeben. Bei unserer bisherigen Tätigkeit in Nordgriechenland und Portugal hatten bisher sehr wenig Fälle von Leishmaniose, Erlichiose, Herzwurm oder Babisiose,  und wenn, dann ist das im Tierheim meist schon vorher bekannt. Auf Anfrage kann natürlich gerne ein solcher Test gemacht werden, Kostenpunkt ca. 105 Euro (Stand 02/2020).

Wenn möglich, ist das Tier bei Ausreise kastriert, was wegen des Alters aber nicht immer möglich ist. Kastrationen müssen von uns vorgenommen werden, wenn es die Situation im Tierheim nicht anders zulässt. Es gilt eine Vermehrung der Hunde in unserer Obhut absolut zu vermeiden. Sollte ein Tier für eine Kastration noch zu jung sein, wird die Entscheidung einer Kastration Ihnen überlassen. Wir als Verein dürfen und wollen niemanden zwingen, sein Tier später kastrieren zu lassen, da auch im deutschen Tierschutzgesetz eine Kastration ohne medizinische Indikation verboten ist. Sollten Sie sich für einen Welpen entschieden haben achten Sie bitte darauf, dass der Hund nach Ankunft evtl. nochmals geimpft werden muss und somit den kompletten Impfschutz hat. Ein Welpe darf erst im Alter von 12 Wochen wirksam gegen Tollwut geimpft werden. Diese Impfung greift erst nach weiteren 3-4 Wochen (je nach Impfstoff). Erst dann ist ein wirksamer Impfschutz vorhanden, der für eine legale Ausreise des Tieres erforderlich ist.

Dank lieber Urlauber, die sich den Vereinen als Flugpaten zur Verfügung stellen, kann das Tier zu einem Flughafen in Ihrer Nähe gebracht werden. Da leider nicht immer genügend Flugpaten zur Verfügung stehen, kann es unter Umständen zu Wartezeiten kommen.

Grundsätzlich fahren unsere Schützlinge aus Portugal mit einem speziell für Tiere ausgestatteten Transporter nach Deutschland. Beim Landtransport versuchen wir, für Ihr Tier den nächstgelegenen Treffpunkt bei Ankunft zu finden und bitten darum, Ihren Schützling persönlich dort abzuholen. Fahrten nach Deutschland finden normalerweise 1 x pro Monat statt.

Manche Tiere kommen aber auch zuerst in eine Pflegestelle um sich von der Reise und den Umständen im Ursprungsland zu erholen. Wenn Sie Ihren Hund direkt am Treffpunkt oder Flughafen abholen, dann ist er während seiner ersten Eingewöhnungsphase auf Ihre Hilfe, Ihr Verständnis und Ihre Pflege angewiesen. Viele Hunde kennen so gut wie gar nichts wenn sie hier ankommen. Hier ist es wichtig, dass Sie im Notfall Unterstützung sowohl von der Tierschutzorganisation, über die Sie den Hund bekommen, als auch von einem Tierarzt haben.

Bei der Übergabe Ihres Vierbeiners erhalten Sie einen blauen EU Heimtierausweis mit den gültigen Impfungen und der Chipnummer Ihres Hundes. Der Heimtierausweis ist seit der neuen EU-Regelung Pflicht. Überprüfen Sie bitte die Eintragungen, der Ausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Bitte tragen sie Ihre Daten im Pass ein und vergessen Sie nicht zu unterschreiben.

Bitte haben Sie nach Einzug Ihres Vierbeiners ganz viel Geduld und Verständnis, denn auch für das Tier ist die Situation in einer neuen Familie völlig ungewohnt. Bedenken Sie, dass die meisten Tiere vorher noch nie in einer Familie und in einem Haus gelebt haben. Auf jeden Fall sollten Sie genügend Zeit haben, besonders in den ersten Wochen. Wenn Sie berufstätig sind, könnten Sie sich z. B. einige Zeit Urlaub nehmen, damit der Hund und Sie ausreichend Zeit haben, sich aneinander zu gewöhnen..

In der ersten Zeit wird sich Ihr Ansprechpartner öfters bei Ihnen melden um nachzufragen, wie es Ihnen und Ihrem neuen Familienmitglied geht. Sollten Probleme auftreten, scheuen Sie sich nicht, diese auch zu nennen und darzustellen. Nur durch eine gute Zusammenarbeit und durch ehrliche Antworten beider Seiten kann es zu einer glücklichen und somit erfolgreichen Vermittlung kommen.

Wenn sich das Tier nach einiger Zeit bei Ihnen eingelebt hat, kommt evtl. noch einmal ein Mitarbeiter aus unserem Team zur „sogenannten“ Nachkontrolle bei Ihnen Zuhause vorbei.

Auch bei diesem Besuch geht es dem Verein nicht darum Sie persönlich zu „kontrollieren“, sondern man möchte sich nur davon überzeugen, dass sich Ihr Vierbeiner auch wirklich bei Ihnen wohlfühlt.

Bei Schwierigkeiten wird Ihnen unser Team von Help for Paws Stuttgart e. V. immer zur Verfügung stehen, auch nach der Adoption!

Bitte machen Sie sich bewusst, dass Sie sich für einen Hund aus dem Tierschutz entschlossen haben. Alle diese Tiere haben eine Vergangenheit und brauchen einfach Zeit und Ihre Geduld. Dafür retten Sie auch wirklich ein Leben!!!!!! Sie geben einem Tier eine Chance, das in seinem kurzen Leben wahrscheinlich  nie eine Chance bekommen hätte.

Einfuhrbestimmungen für den Import von Hunden,Katzen oder Frettchen in die Schweiz

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • gültiger Tollwut-Schutz (die Impfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise erfolgt sein). Bei Nachimpfung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Erstimpfung entfällt die Wartefrist.
  • Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
  • In die Schweiz eingeführte Hunde sind innerhalb von 10 Tagen von einem Tierarzt in der nationalen Hundedatenbank AMICUS zu registrieren
  • Das Tier muss einen Heimtierpass haben

Beim Grenzübertritt in die Schweiz sind für die Verzollung vorzuweisen:

  • Rechnung, Quittung, Vertrag über die Schutzgebühr des Hundes
  • Heimtierausweis (EU-Pass)
  • Verzollungskosten fallen ab einer Schutzgebühr von mehr als 300,- CHF an (derzeit ca. 265,– €)

Kupierte Tiere (= beschnitten an Rute oder Ohren) dürfen in die Schweiz nicht eingeführt werden!

Listenhunde: Für die sogenannten „Listenhunde“ bzw. Hunde der Kategorien 1 und 2 (Frankreich) gelten keine speziellen Regelungen bei der Einfuhr, da jeder Kanton die Bewilligung anders handhabt. Informieren Sie sich bitte unbedingt über die jeweiligen Bedingungen Ihres Heimatkantons in Ihrer Gemeinde.

Kontakt:
Kristina Mäurle (1. Vorstand)
Tel. +49 (0)172 279 9712
help-for-paws@web.de

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